Leistungen

Zusätzliche Leistungen
Hier finden Sie unsere Zusatzleistungen wie Impfungen, IGel und weiteres.
Impfungen
HPV – Humane Papillomaviren
Die Abkürzung HPV steht für Humane Papillomviren. Infektionen mit Humanen Papillomviren zählen zu den häufigsten durch Intimkontakte übertragbaren Infektionen. Einige dieser Viren sind für die Bildung von gutartigen Feigwarzen an den Genitalien verantwortlich. Andere Typen sind maßgeblich an der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs und weiteren Krebsarten an Vulva, Vagina, Anus, im Mund-Rachen-Bereich oder am Penis beteiligt. Daher wird die Impfung von Mädchen und Jungen im Alter von 9-14 Jahren, in jedem Fall jedoch vor dem ersten Sexualkontakt empfohlen. Es wird mit zwei Impfstoffdosen geimpft. Bei einer Nachholimpfung im Alter zwischen 15 – 18 Jahren sind drei Impfstoffdosen nötig.
Grippeschutzimpfung (Influenza)
Eine jährliche Grippeschutzimpfung ist für ältere Personen, sowie Personen mit chronischen Erkrankungen oder auch für Schwangere sinnvoll. Ob eine Impfung für Sie sinnvoll ist klären wir in einem individuellen Gespräch.
Schwangere haben bei einer Influenza-Infektion ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) seit 2010 die saisonale Influenza-Impfung für alle Frauen, die während der Influenzasaison im Winter schwanger sind. Auch Neugeborene profitieren von der Impfung ihrer Mütter: Über die Plazenta werden Antikörper von der Mutter an das Kind weitergegeben, die ihm einen Schutz gegen Influenza in den ersten Monaten nach der Geburt verleihen.
Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Influenza/FAQ09.html
Aufrufdatum: 22.03.2023
Keuchhusten (Pertussis)
Durch eine Keuchhustenimpfung während der Schwangerschaft kommt es zur Bildung von Antikörpern, die sowohl die werdende Mutter als auch das Neugeborene vor dieser Krankheit schützen.
Um ihr neugeborenes Kind in den ersten Lebensmonaten zuverlässig vor Keuchhusten zu schützen, sollen schwangere Frauen sich daher möglichst früh im dritten Trimenon gegen Keuchhusten impfen lassen. Auch ihr Partner sollte hierfür einen aktuellen Impfschutz vorweisen. Auch dessen Impfschutz können wir selbstverständlich in unserer Praxis überprüfen.
Die Pertussisschutzimpfung erfolgt immer als Kombinationsimpfung zusammen mit Tetanus (Wundstarrkrampf), Poli (Kinderlähmung) und Diphterie.
Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Pertussis/FAQ03.html
Aufrufdatum: 22.02.2023
Gürtelrosen (Herpes zoster)
Gürtelrose ist keine Neuinfektion, sondern eine Reaktivierung des Windpockenvirus und kann sich nur bei Individuen mit einer früheren Windpockeninfektion ausbilden. Diese Reaktivierung trott vorwiegend bei immungeschwächten bzw. älteren Personen auf, daher empfiehlt die STIKO seit 2018 zum Schutz vor Herpes zoster, seinen Komplikationen und Spätfolgen allen Personen ab dem Alter von 60 Jahren die Impfung mit dem adjuvantierten Herpes-zoster- Totimpfstoff als Standardimpfung. Die Impfung besteht aus zwei Impfdosen, die im Abstand von mindestens zwei bis maximal 6 Monaten zu verabreichen sind.
Sexuell übertragbare Krankheiten
Infos folgen.
IGeL – Individuelle Gesundheitsleistungen
Bei vielen Erkrankungen ist die Aussicht auf Heilung umso besser, je früher sie erkannt und behandelt werden.
Außerdem können Erkrankungen oft auch verhindert werden, wenn vor ihrem Auftreten die Risikofaktoren identifiziert und verbessert bzw. Vorstadien einer Erkrankung frühzeitig erkannt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet bereits einige Krebsfrüherkennungsuntersuchungen an. Dennoch ist dadurch manchmal die frühzeitige Erkennung krankhafter Veränderungen möglich, welche durch die alleinige Tastuntersuchung (noch) nicht erkennbar sind. Daher können diese Ultraschalluntersuchungen medizinisch sinnvoll sein. In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit die oben genannten gynäkologische Krebsvorsorgeuntersuchungen nach Ihren Wünschen zu optimieren.Folgende Untersuchungen bieten wir Ihnen als sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an, die von Ihnen selbst bezahlt werden müssen. Die Selbstzahlerleistung wird auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) abgerechnet .
- Vorsorge Ultraschalluntersuchung der Brustdrüse (Mammasonographie)
- Vorsorge Ultraschalluntersuchung der inneren Genitalorgane mittels Vaginalsonographie (Gebärmutter und Eierstöcke)
- Brust- und Vaginalsonographie zusammen
- Immunologischer Stuhltest (iFOBT)
- Ultraschall-Lagekontrolle der Hormon- oder Kupferspirale
- zusätzlicher PAP-Abstrich (einfacher Abstrich) (ab 35. Lbj.)
- zusätzlicher PAP-Abstrich (ThinPrep-Verfahren) (zzgl. Laborkosten)
- zusätzlicher HPV-Test (zzgl. Laborkosten)
Unsere Praxis bietet Ihnen IGeL-Leistungen fair an. Wir haben den IGeL-Kodex der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) unterzeichnet. Das bedeutet, dass wir uns zu den Grundsätzen bekennen, die sich aus dem Handlungsleitfaden der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum verantwortungsvollen Umgang mit IGeL-Leistungen ableiten.
Klare Regeln im Umgang mit Selbstzahlerleistungen stärken das Vertrauensverhältnis zwischen uns als Ärzten und Ihnen als Patienten. Wir machen transparent, was Sie von uns erwarten können. Sie als Patienten dürfen darauf vertrauen, dass wir Ihnen mit Rat und Offenheit zur Seite stehen, wenn Sie sich für eine Selbstzahlerleistung interessieren.
Ob Sie diese Ergänzungsangebote dann in Anspruch nehmen möchten, um Ihre Gesundheitsversorgung sinnvoll zu ergänzen und zu verbessern, entscheiden Sie selbst.
Kinesiotaping
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